Führerschein Klasse A
Krafträder mit und ohne Beiwagen >50ccm, bbH>45km/h, zunächst beschränkt auf 25kW (34PS), Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg, nach 2 Jahren prüfungs- und -antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
- Alter: 18 Jahre
- Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 25 Jahre
- Einschluß: A1 und M
Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder > 50ccm, bis 125ccm, 11kW, bei Fahrern unter
18 Jahren: 80km/h bbH
- Alter: 16 Jahre
- Einschluß M
Führerschein Klasse B
Kfz bis 3,5t, mit Anhänger bis 750kg, bis zu 8 Sitzplätzen außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger: zulässige Gesamtmasse bis 3,5t, wobei zulässige Gesamtmasse Anhäner max. = Leermasse der Zugmschine
- Alter: 18 Jahre
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse BE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger >750kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt
- Alter: 18Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast bis 1,5 fache der zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs.
- Einschluß: Keine
Führerschein Klasse C
Kfz >3,5t zulässige Gesamtmasse über 8 Sitzplätze außer Führersitz,
mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger
- Einschluß:C1
Führerschein Klasse CE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750kg (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
- Alter: 18 Jahre
- Vorebesitz Klasse C
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger
- Einschluß: Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz Klasse D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D
Führerschein Klasse C1
Kfz > 3,5t zulässige Gesamtmasse, aber bis 7,5t zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse C1E
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1
und Anhänger >750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
Führserschein Klasse D
Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger
maximal 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einschluß: Klasse D1
Führerschein Klasse DE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse D und Anhänger >750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse D
- Einschluß: Klassen BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Führerschein Klasse D1
Omnibus < 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse D1E
Kombination aus D1 und Anhänger >750kg zulässige Gesamtmasse. Bedingungen: zulässige Gesamtmasse Anhänger maximal Leergewicht des Zugfahrzeuges
- Alter: 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B, D1
- Einschluß: Keine
Führerschein Klasse T
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 60km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: max. 40km/h
- Alter: 16 / 18 Jahre
- Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse L
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bis 32km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25km/h
- Alter: 16 Jahre
- Einschluß: Keine
Krafträder mit und ohne Beiwagen >50ccm, bbH>45km/h, zunächst beschränkt auf 25kW (34PS), Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg, nach 2 Jahren prüfungs- und -antragsfreie Aufhebung der Beschränkung- Alter: 18 Jahre
- Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 25 Jahre
- Einschluß: A1 und M
Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder > 50ccm, bis 125ccm, 11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80km/h bbH
- Alter: 16 Jahre
- Einschluß M
Führerschein Klasse B
Kfz bis 3,5t, mit Anhänger bis 750kg, bis zu 8 Sitzplätzen außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger: zulässige Gesamtmasse bis 3,5t, wobei zulässige Gesamtmasse Anhäner max. = Leermasse der Zugmschine- Alter: 18 Jahre
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse BE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger >750kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt- Alter: 18Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast bis 1,5 fache der zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs.
- Einschluß: Keine
Führerschein Klasse C
Kfz >3,5t zulässige Gesamtmasse über 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger
- Einschluß:C1
Führerschein Klasse CE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750kg (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)- Alter: 18 Jahre
- Vorebesitz Klasse C
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger
- Einschluß: Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz Klasse D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D
Führerschein Klasse C1
Kfz > 3,5t zulässige Gesamtmasse, aber bis 7,5t zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse C1E
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1 und Anhänger >750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
Führserschein Klasse D
Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger maximal 750kg zulässige Gesamtmasse
- Alter: 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einschluß: Klasse D1
Führerschein Klasse DE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse D und Anhänger >750kg zulässige Gesamtmasse- Alter 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse D
- Einschluß: Klassen BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Führerschein Klasse D1
Omnibus < 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse- Alter: 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse D1E
Kombination aus D1 und Anhänger >750kg zulässige Gesamtmasse. Bedingungen: zulässige Gesamtmasse Anhänger maximal Leergewicht des Zugfahrzeuges- Alter: 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B, D1
- Einschluß: Keine
Führerschein Klasse T
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 60km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: max. 40km/h- Alter: 16 / 18 Jahre
- Einschluß: Klassen L und M
Führerschein Klasse L
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine bis 32km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 25km/h- Alter: 16 Jahre
- Einschluß: Keine